Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung erfolgt nach der DGUV V 68  (BGV D 27), und der DGUV V 1 (BGV A !).

Die Grundlagen der Ausbildung zum Erlangen des Fahrausweises für Flurförderzeuge (Ffz) sind die Vorschriften der DGUV G 308-001,  vormals den  BGG s  925.

Die vorgeschriebene Jährliche Unterweisung wird  in der DGUV V 1 (BGV A !)  und im Arbeitsschutzgesetz § 12  gefordert.

Die Ausbildung kann in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden,ab einer Teilnehmeranzahl von 4 Personen.

Die Gruppengröße wird bei dieser Erstschulung auf 12 Personen begrenzt.

Bei Teilnehmern mit praktischer Erfahrung ( muss bestätigt werden), ist eine 1-Tagesschulung notwendig.

Bei Personen ohne Praxiserfahrung muss mindestens eine 2_Tagesschulung durchgeführt werden.