Die Ausbildung erfolgt nach der DGUV V 68 (BGV D 27), und der DGUV V 1 (BGV A !).
Die Grundlagen der Ausbildung zum Erlangen des Fahrausweises für Flurförderzeuge (Ffz) sind die Vorschriften der DGUV G 308-001, vormals den BGG s 925.
Die vorgeschriebene Jährliche Unterweisung wird in der DGUV V 1 (BGV A !) und im Arbeitsschutzgesetz § 12 gefordert.
Die Ausbildung kann in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden,ab einer Teilnehmeranzahl von 4 Personen.
Die Gruppengröße wird bei dieser Erstschulung auf 12 Personen begrenzt.
Bei Teilnehmern mit praktischer Erfahrung ( muss bestätigt werden), ist eine 1-Tagesschulung notwendig.
Bei Personen ohne Praxiserfahrung muss mindestens eine 2_Tagesschulung durchgeführt werden.
